Gratis Zahnspange

Gratis Zahnspange

Um eine vom Einkommen unabhängige Behandlung von erheblichen Zahn- und Kieferfehlstellungen zu ermöglichen, wurde 2015 die sog. Gratiszahnspange eingeführt. Diese Behandlung steht dabei Kindern und Jugendlichen unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung.

Die Prüfung, ob Ihr Kind Anspruch auf eine Gratiszahnspange hat, erfolgt im Rahmen eines Beratungstermins bei uns in der Ordination. Hierfür machen Sie bitte einen Termin aus.

Als Vertragspartner der Versicherungsträger ÖGK, BVA und SVS können wir die Behandlung mit der Gratiszahnspange anbieten. Die KUF nimmt leider nicht am Gesamtvertrag teil.

Für weiterführende Informationen stehen wir oder Ihr Versicherungsträger gerne zur Verfügung. Häufig gestellte Fragen haben wir Ihnen unten zusammengefasst.

Eine Mutter und ihre beiden Kinder im Wald. Das Mädchen trägt eine feste Zahnspange.

FAQ's - Gratis Zahnspange

Im folgenden haben wir Ihnen die häufigsten Fragen zum Thema der Gratiszahnspange dargestellt. Sollten Sie darüber noch Informationen benötigen, sprechen Sie uns gerne an!
01. Habe ich bzw. mein Kind Anspruch auf die Gratis Zahnspange?
Grundsätzlich haben alle Kinder und Jugendliche Anspruch auf die Gratiszahnspange, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zum einen muss eine "erhebliche Zahn- und Kieferfehlstellung" IOTN 4 oder IOTN 5 vorliegen. Zum anderen darf der Leistungsempfänger das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben.
02. Wie wird der Grad der Zahn- oder Kieferfehlstellung ermittelt?
Der Grad der Zahn- oder Kieferfehlstellung wird anhand des sog. IOTN (Index Orthodontic Treatment Need - Index für den kieferothopädischen Behandlungsbedarf) bestimmt. Hierbei werden verschiedene Merkmale der Zähne und des Zahnhalteapparates erfasst, vermessen und gewichtet. Hieraus ergibt sich folgende Einstufung: IOTN 1 - kein Behandlungsbedarf IOTN 2 - geringer Behandlungsbedarf IOTN 3 - grenzwertiger Behandlungsbedarf IOTN 4 - großer Behandlungsbedarf IOTN 5 - sehr großer Behandlungsbedarf Die Behandlung mit einer Gratiszahnspange bedarf den Grad IOTN 4 oder IOTN 5
03. Gratis Zahnspange für Kinder als Frühbehandlung 6. - 10. Lebensjahr
Kinder in diesem Alter erhalten bei Anspruch eine Interzeptive kieferorthopädische Behandlung bzw. frühkindliche Behandlung. Ziel der Behandlung ist dabei, dass Fehlentwicklungen früh korrigiert werden können. Behandlungen erfolgen meist mit herausnehmbaren Spangen.
04. Gratis Zahnspange als kieferorthopädische Hauptbehandlung 10. - 18. Lebensjahr
Die Hauptbehandlung durch uns erfolgt meist ab dem 10. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Die Behandlung erfolgt nahezu ausschließlich durch eine festsitzende Zahnspange mit Metallbrackets und dauert bis zu 3 Jahre.
05. Welche Leistungen von der Gratis Zahnspange werden von meiner Krankenkasse übernommen?
Von der Krankenkasse werden im Falle eines Anspruchs übernommen:
Erstmalige Erstberatung durch einen Zahnarzt bzw. durch eine Zahnärztin Zweimalige Feststellung des IOTN-Grades zw. dem 12. und 18. Lj. durch einen Kieferorthopäden, durch eine Kieferorthopädin Eine Reparatur bei der frühkindlichen Zahnspange (interzeptive Behandlung) Zwei Reparaturen bei der Zahnspange ab dem 10. Lj. (Kieferorthopädische Hauptbehandlung) Übernahme weiterer Reparaturen durch die Kasse nach Bewilligung
Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Versicherer.

Österreichische Gesundheitskasse ÖGK
Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter, Eisenbahn und Bergbau BVAEB
Sozialversicherung der Selbständigen SVS

Die Kranken- und Unfallfürsorge KUF nimmt nicht am Gesamtvertrag für Kieferorthopädie Teil. Damit kann mit der KUF keine Gratiszahnspange abgerechnet werden.
06. Ich/mein Kind erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Gratis Zahnspange. Was nun?
Sollten Sie bzw. Ihr Kind die Voraussetzungen nicht erfüllen, so ist eine kieferothopädische Behandlung in unserer Ordination selbstverständlich dennoch möglich. Bei der Behandlung handelt es sich nun um eine Privatleistung. Anteile des Behandlungshonorars können Sie von Ihrer Versicherung erstattet bekommen. Hierbei beraten wir Sie gerne.

Ablauf einer Behandlung - Gratis Zahnspange

Die Dauer der Behandlung mit einer festen Zahnspange variiert je nach individueller Ausgangssituation und den spezifischen Bedürfnissen des Patienten. In der Regel kann eine kieferorthopädische Behandlung zwischen 1,5 und 3 Jahren dauern. Wichtig ist, dass Patienten verstehen, dass die Behandlungsdauer von verschiedenen Faktoren abhängt, wie der Komplexität der Zahnfehlstellung, dem Alter des Patienten und der Mitarbeit während der Behandlung.

01
Erstberatung und Diagnostik
Zunächst findet eine ausführliche Erstberatung statt, bei der die individuellen Bedürfnisse und Wünsche des Patienten besprochen werden. Es folgen eine klinische Untersuchung sowie diagnostische Maßnahmen wie Röntgenaufnahmen und Abdrücke der Zähne, um die genaue Zahn- und Kieferstellung zu analysieren.
02
Planung der Behandlung
Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse wird ein individueller Behandlungsplan erstellt. Dieser umfasst die Art der Zahnspange, die voraussichtliche Behandlungsdauer und die geplanten Schritte zur Korrektur der Zahnstellung.
03
Einsetzen der Zahnspange
In einer weiteren Sitzung wird die feste Zahnspange eingesetzt. Hierbei werden Brackets auf die Zähne geklebt und durch einen Draht verbunden, der die Zähne allmählich in die gewünschte Position bewegt.
04
Kontrollen und Anpassungen
Während der gesamten Tragedauer der Zahnspange finden in regelmäßigen Abständen Kontrolltermine statt. Bei diesen Terminen wird der Fortschritt überwacht und die Zahnspange entsprechend angepasst, um die Zähne kontinuierlich und effektiv zu korrigieren.
05
Entfernung und Nachsorge
Nach Erreichen des gewünschten Ergebnisses wird die feste Zahnspange entfernt. Es folgt eine Phase der Nachsorge, in der häufig eine lose Zahnspange oder ein Retainer getragen wird, um das Ergebnis zu stabilisieren und die neuen Zahnpositionen zu sichern.

Termin vereinbaren

Teilen Sie uns Ihr Problem mit oder vereinbaren Sie einen Termin. Gerne rufen wir Sie auch schnellstmöglich zurück.






    Oder rufen Sie uns direkt an

    +43 676 338 6641

    Wir freuen uns von Ihnen zu hören.