Zahnspange Kinder
Die meisten kieferorthopädischen Behandlungen starten im Kinder und Jugendalter. Bei Kinderpatient*innen beginnt häufig eine Frühbehandlung mit einer abnehmbaren Zahnspange. Im Jugendalter folgt meist die Hauptbehandlung, zum Beispiel mit klassischen Brackets oder Alignern.
Wenn ein Anspruch besteht, können wir in beiden Phasen direkt mit den meisten Krankenkassen abrechnen. Infos zur Gratiszahnspange findest du bei uns im Detail.
Frühkindliche, sogenannte interceptive Behandlungen starten oft zwischen 6 und 8 Jahren und dauern meist 1 bis 2 Jahre.
Feste Zahnspange
Moderne feste Zahnspangen sind präzise, alltagstauglich und heute meist deutlich komfortabler als früher. Die Brackets werden auf die Zähne geklebt und über einen Draht verbunden, sodass sich die Zähne Schritt für Schritt in die gewünschte Position bewegen. In bestimmten Fällen können Mikroimplantate die Zahnbewegung zusätzlich unterstützen.
Vor dem Start machen wir eine genaue Diagnose, mit Röntgen, und erstellen einen individuellen Behandlungsplan. Die aktive Behandlung dauert je nach Ausgangslage meist 1,5 bis 3 Jahre. Bei regelmäßigen Kontrollen passen wir die Apparatur an, damit die Korrektur kontinuierlich voranschreitet. Anfangs kann ein Druckgefühl auftreten, das in der Regel nach kurzer Zeit nachlässt.
Wichtig ist eine sorgfältige Mundhygiene. Nach der aktiven Behandlung folgt meist eine Retentionsphase, damit das Ergebnis stabil bleibt.

Ablauf einer Behandlung
Die kieferorthopädischen Behandlungsdauern liegen meist in einem Rahmen zwischen einem und drei Jahren. Kleinere, rein ästhetische Korrekturen, können auf deutlich schneller durchgeführt werden. Unabhängig von der Behandlungsdauer ist der Ablauf bei allen Zahnspangen aber ähnlich.
Erstberatung und Diagnostik
Planung der Behandlung
Einsetzen der Zahnspange
Kontrollen und Anpassungen
Entfernung und Nachsorge
Kosten einer Zahnspange für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche haben unter Umständen einen Anspruch auf die sog. Gratiszahnspange. Sollte dies nicht der Fall sein, so sind alle Behandlungsoptionen zunächst als wahlzahnärztliche Leistungen zu sehen. Die Krankenversicherungsträger gewähren aber verschiedene Zuschüsse. Diese sind abhängig von der Art der Fehlstellung, der gewünschten Behandlungsart und der Versicherungsanstalt. Falls Sie noch mehr über eventuelle Kosten erfahren möchten, sei Ihnen unser Blogeintrag “Zahnspangen Kosten” empfohlen oder sprechen Sie uns gerne an.